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„Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man durch den Tod nicht verlieren.“

Im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn der Sterbefall eintritt:

Sollte der Sterbefall zu Hause eintreten, bitte den Hausarzt oder Notarzt anrufen. Dieser stellt den Tod fest und füllt eine Todesbescheinigung aus.

Tritt der Sterbefall im Pflegeheim bzw. Altenheim ein, wird die Verwaltung einen Arzt verständigen.

Wir als Bestattungsunternehmen dürfen erst danach die Überführung Ihres Verstorbenen durchführen. Folgende Dokumente und Unterlagen sind notwendig:

    • Ledige und Minderjährige: Geburtsurkunde
    • Verheiratete: Geburts- und Heiratsurkunde
    • Geschiedene: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
    • Verwitwete: Geburtsurkunde, Heirats- und Sterbeurkunde des Ehegatten
    • Todesbescheinigung
    • Stammbuch / Familienbuch
    • Personalausweis / Reisepass
    • Krankenkassenkarte
    • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbe- und ggf. Unfallversicherung)
    • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
    • Testament oder Hinterlegungsgutschein für das Amtsgericht oder den Notar
    • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
    • Grabstellennachweis (falls vorhanden)

Gerne sind wir Ihnen behilflich, fehlende Unterlagen für Sie zu besorgen.